In vielen Regionen Deutschlands werden aktuell Lockerungspläne und verschiedene Stufen, um den Tourismus wieder anzukurbeln, diskutiert. Und in einigen Bundesländern dürfen Besitzer von Ferienwohnungen oder Dauercamper sogar schon wieder zu ihren Unterkünften fahren.
Stand heute ist aber, dass in allen Bundesländern Zimmer in Hotels, Pensionen und Gästehäusern sowie Ferienwohnungen nicht an Urlauber vermietet werden dürfen. Die Verordnungen sind Ländersache, genauso wie eine Aufhebung des Verbots.
Schon allein aufgrund der sehr unterschiedlichen Ablaufdaten der Verordnungen ist leider ein Flickenteppich an Regelungen zu erwarten, zumal die weniger hart vom Coronavirus betroffenen Regionen das Tempo anziehen.
Damit ihr nicht den Überblick verpasst, wann und wo ihr wieder Urlaub machen dürft, durchforsten wir für euch die Verordnungen der einzelnen Bundesländern, so dass ihr hier immer den aktuellsten Stand findet.
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Baden-Württemberg
Übernachtungen für touristische Reisen ab 25. Mai erlaubt. Bereits ab 18. Mai ist die Übernachtung in Wohnwagen, Wohnmobilen sowie die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen erlaubt, soweit eine Selbstversorgung ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen möglich ist.
Bayern
Übernachtungen für touristische Reisen ab 30. Mai erlaubt.
Berlin
Übernachtungen für touristische Reisen ab 25. Mai erlaubt.
Brandenburg
Übernachtungen für touristische Reisen ab 25. Mai erlaubt. Bereits ab 15. Mai dürfen Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie Charterboote mit Übernachtungsmöglichkeit genutzt werden, sofern die jeweiligen Unterkünfte über eine eigene Sanitärausstattung verfügen und sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben.
Bremen
Übernachtungen für touristische Reisen bis auf weiteres nicht erlaubt.
Hamburg
Übernachtungen für touristische Reisen bis auf weiteres nicht erlaubt.
Hessen
Übernachtungen für touristische Reisen ab 15. Mai erlaubt.
Mecklenburg-Vorpommern
Übernachtungen für touristische Reisen ab 25. Mai erlaubt.
Niedersachsen
Übernachtungen für touristische Reisen ab 25. Mai erlaubt, Ferienwohnungen bereits ab 11. Mai.
Nordrhein-Westfalen
Übernachtungen für touristische Reisen ab 21. Mai erlaubt, Ferienwohnungen ab 11. Mai.
Rheinland-Pfalz
Übernachtungen für touristische Reisen ab 18. Mai erlaubt.
Saarland
Übernachtungen für touristische Reisen bis auf weiteres nicht erlaubt.
Sachsen
Übernachtungen für touristische Reisen ab 15. Mai erlaubt.
Sachsen-Anhalt
Übernachtungen für touristische Reisen für Einwohner Sachsen-Anhalts ab 15. Mai, für andere Gäste ab Juni.
Schleswig-Holstein
Übernachtungen für touristische Reisen ab 18. Mai erlaubt.
Thüringen
Übernachtungen für touristische Reisen ab 15. Mai erlaubt.