Update 14. Oktober 2020
Auch nach langer Diskussion konnten sich Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer nicht auf eine einheitliche Regelung zum Beherbergungsverbot einigen. Eine Entscheidung dazu wurde auf den 8. November vertagt, also nach den Herbstferien.
Das bedeutet, dass weiterhin jedes Bundesland selbst bestimmt, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen Reisende aus Corona-Hotspots in Deutschland dort Urlaub machen dürfen.
Sachsen hat von sich aus das Verbot außer Kraft gesetzt, in Baden-Württemberg und Niedersachsen wurde es von einem Gericht für nichtig erklärt.
Wir erwarten Anpassungen der Verordnungen einzelner Länder in den nächsten Tagen und halten euch auf dem Laufenden.
Gerade einen Monat ist es her, dass Gesundheitsminister Spahn uns nahelegte, die Herbstferien besser in Deutschland zu verbringen. Leider sieht es für viele aber danach aus, dass daraus nichts wird. Denn in vielen Bundesländern wurden die Corona-Verordnungen überarbeitet und sehen jetzt ein Beherbungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten vor.
Wie so oft konnten sich auch hier die Bundesländer nicht auf eine einheitliche Regelung einigen, so dass erneut ein Flickenteppich aus Regelungen und Maßnahmen entstanden ist, die jegliche Urlaubsvorfreude schon im Keim ersticken.
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für euch zusammengestellt. Leider ändert sich die Lage täglich, teilweise stündlich, so dass ihr trotzdem rechtzeitig vor Abreise checken solltet, welche Regelungen für euren geplanten Urlaubsort gelten.
Ist mein Wohnort ein Risikogebiet?
Grundlage ist ähnlich wie bei ausländischen Zielen auch die Zahl der Neuinfektionen der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohner. Diese darf die Schwelle von 50 nicht überschreiten. Viele Städte und einige Kreise liegen aktuell knapp unter oder über dieser Marke, so dass ihr tatsächlich tagesaktuell nachschauen müsst. Eine offizielle Liste des RKI der innerdeutschen Risikogebiete wie sie für Auslandsziele existiert, gibt es momentan leider noch nicht.
In der Regel gilt der Landkreis oder eine kreisfreie Stadt als Wohnort. Umstritten ist vor allem der Status in Berlin und Hamburg, da sie in keine der beiden Kategorien fallen, sondern ganze Bundesländer sind, die aus Stadtbezirken bestehen.
In Hamburg wurden die Neuinfektionen insgesamt veröffentlicht, in Berlin jedoch nach Stadtbezirken. Zwischen Risikogebiet und Nicht-Risikogebiet lagen entsprechend oft nur ein paar Meter. Es scheint inzwischen aber Einigkeit darüber zu herrschen, dass für beide Städte nur noch die Gesamtzahl für die Einstufung als Risikogebiet gilt.
Was bedeutet Beherbergungsverbot?
Betont wurde ausdrücklich, dass in den Verordnungen nur Beherbergungsverbote ausgesprochen werden, keine Reiseverbote. Tagestrips sind also genauso erlaubt, wie der Besuch von Familie oder Freunden.
Lediglich die Übernachtung in Hotels, Pensionen, in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen usw. ist nicht gestattet. Also verallgemeinert immer dann, wenn ihr für die Übernachtung zahlen müsst.
Wer übernimmt die Stornokosten?
Das Beherbergungsverbot bedeutet, dass euch die Unterkunft nicht aufnehmen darf. Dadurch bekommt ihr in der Theorie keine Probleme mit Stornokosten. Die Unterkunft darf den geschlossenen Vertrag ihrerseits nicht erfüllen, so dass ihr euer bereits gezahltes Geld zurückfordern bzw. ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten könnt.
In der Praxis wird es leider in vielen Fällen nicht ganz so einfach sein, vor allem bei Privatvermietern oder wenn Reiseportale bzw. Veranstalter als Vermittler aufgetreten sind.
Wie auch schon während des Lockdowns müsst ihr Gutscheine oder eine Umbuchung nicht akzeptieren. Es steht euch aber natürlich frei, diese Option zur Unterstützung des Betreibers zu wählen.
Solltet ihr keine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter oder Hotel finden, bleibt euch leider nur der Weg zu einem Anwalt.
Kann ich mich testen lassen um meinen Urlaub anzutreten?
Ja, in den Beschlüssen und Landesverordnungen wird dies als Option aufgeführt, um dem Beherbergungsverbot zu entgehen. Allerdings sind die Kosten dafür recht hoch (59€ bis 150€ pro Test) und es bedeutet eine Menge logistischen Aufwand, da das Ergebnis bei Anreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, aktuell aber viele Labore an der Belastungsgrenze arbeiten. Schnelltests sind für Selbstzahler zwar in der Regel möglich, meist aber noch etwas teurer.
Euer örtliches Gesundheitsamt kann euch Adressen für den Test nennen, an einigen Flughäfen gibt es ebenfalls Teststellen. Frankfurt und Hamburg sind mit 59€ am günstigsten.
Natürlich kann euch der Hotelbetreiber oder Vermieter einer Ferienwohnung nicht zum Test zwingen. Bei teuren Aufenthalten lohnt es aber vielleicht, vorab Kontakt aufzunehmen und nach einer einvernehmlichen Lösung zum Beispiel in Form eines Upgrades oder Verpflegungsgutscheins zu suchen.
Wie wird mein Wohnort überprüft?
In den meisten Landesverordnungen gilt der Erstwohnsitz als maßgeblich für das Beherbergungsverbot. Wenn ihr euch aktuell nicht dort aufhaltet, solltet ihr das Hotel oder den Vermieter vorab kontaktieren, ob ein nachgewiesener Aufenthalt am Zweitwohnsitz oder einem anderen Gebiet möglich ist.
Der Nachweis wird in der Praxis wohl vor allem über die Rechnungsadresse in der Buchung in Kombination mit dem Personalausweis erbracht werden müssen. Sollte es hier Abweichungen geben, empfehlen wir mögliche Nachweise mitzubringen oder besser noch das Hotel oder den Vermieter vorab zu informieren.
Inwiefern der Hauptwohnsitz aller Mitreisenden überprüft wird, lässt sich aktuell noch nicht sagen. Laut Verordnungen dürft ihr aber auch nicht als mitreisender Gast übernachten, wenn ihr aus einem Risikogebiet kommt.
Welche Bundesländer haben Ausnahmen?
Einige Bundesländer haben erklärt, erst einmal kein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten einzuführen.
Dazu gehören:
- Berlin
- Bremen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Thüringen
In Baden-Württemberg wurde das Beherbergungsverbot gerichtlich außer Kraft gesetzt, nachdem ein Urlauber aus Nordrhein-Westfalen, der dort die Herbstferien verbringen wollte, dagegen geklagt hatte. Auch in Niedersachsen wurde die Verordnung durch ein Gerichtsurteil gestoppt, geklagt hat hier ein Ferienpark.
Mecklenburg-Vorpommern wiederum hält an seinen noch strengeren Vorschriften fest. Selbst mit einem negativen Corona-Testergebnis müsst ihr dort zunächst in Quarantäne. Erst mit einem zweiten Test vor Ort nach 5 Tagen könnt ihr euch davon befreien lassen.