Gestern hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen einer Eilklage stattgegeben, die sich gegen die pauschale Quarantäne-Pflicht von 2 Wochen nach der Rückkehr aus einem Auslandsaufenthalt richtete. Konkret ging es um den Eigentümer eines Ferienhauses in Schweden.
In der Begründung des Gerichts wird deutlich, dass unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionszahlen und einer möglichen Dunkelziffer im Verhältnis zur Weltbevölkerung nicht pauschal von einer Erkrankung einer aus dem Ausland einreisenden Person ausgegangen werden kann.
Zulässig wäre dagegen die Ausweisung einzelner Risikogebiete, für die Quarantänepflicht nach Rückkehr gilt. Aber auch, dass sich alle aus dem Ausland Einreisenden bei der zuständigen Infektionsschutzbehörde für weitere Befragungen oder Tests melden müssen.
Das Urteil setzt erst einmal nur den entsprechenden Punkt in der Corona-Verordnung Niedersachsens außer Kraft. Allerdings basieren die Regelungen aller Bundesländer in diesem Punkt auf einer Muster-Verordnung des Bundes. Außerdem ist wohl davon auszugehen, dass Richter in anderen Bundesländern die Sachlage ähnlich beurteilen.
Vermutlich wird die pauschale Regelung deshalb in den nächsten Tagen einer detaillierten Auflistung von Corona-Hotspots weichen, für die weiterhin Quarantänepflicht gilt, so wie es auch zu Beginn der Krise war.
Das bedeutet aber auch, dass vermutlich schon vor Ablauf der weltweiten Reisewarnung Mitte Juni, die ja kein Verbot darstellt, Reisen in andere Länder möglich sind, ohne dass ihr pauschal danach in Quarantäne müsst.